Hilfreich
- Vorhandene Testamente, auch widerrufene Entwürfe, mit Datum
- Familienstand: Ehe, frühere Ehen, Kinder, Enkel
- Grobe Liste: Wohnung, Haus, Konten, ohne Nummern
- Ein Satz, was Ihnen wichtig ist: das Haus in der Familie, die Nichte, der Verein
Sprechstunde
Das Erstgespräch klärt, ob ein Entwurf, ein Erbschein oder ein Auskunftsbrief der richtige nächste Schritt ist. Es ersetzt den Auftrag nicht.
Familienstand und Güterstand. Wer gesetzlicher Erbe wäre, wenn heute nichts geschrieben ist. Ob schon ein Testament oder ein Erbvertrag existiert. Welche Immobilie in Hamburg oder außerhalb steht. Ob jemand übergangen werden soll und wer dann den Pflichtteil hat. Am Ende ein Vorschlag: selbst schreiben, Notar, oder erst die Akte des Nachlassgerichts besorgen.
Ehepaare kommen zusammen, wenn beide ein gemeinschaftliches Testament wollen. Ein erwachsenes Kind kann draußen bleiben, solange es nicht selbst Auftraggeber ist. In einer strittigen Erbengemeinschaft sprechen wir nur mit unserer Seite. Der Miterbe, der eine andere Auffassung hat, braucht eine andere Kanzlei.
Persönlich unter 85,Gartenstraße,Hamburg,Hamburg,20095,Germany, oder telefonisch unter +49-40-728416. Die Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:30 und Freitag von 9:00 bis 14:00 besetzt. Termine gibt es nach Vereinbarung, nicht als offene Sprechstunde im Wartezimmer.
Wer außerhalb Hamburgs wohnt, kann das erste Gespräch telefonisch führen. Grundstücke in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen bearbeiten wir, wenn der übrige Nachlass überschaubar ist. Auslandsvermögen sagen wir im Termin an, bevor wir einen Entwurf versprechen.
Wenn Sie einen Entwurf oder eine Vertretung wollen, bekommen Sie eine Honorarvereinbarung zum Lesen, nicht zum Überfliegen zwischen Tür und Angel. Die Gebühr für das Erstgespräch wird nach § 34 Absatz 2 RVG auf eine zusammenhängende Tätigkeit angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Absagefristen stehen unter Erstattung und Absage.
Die Anfrage bittet um einen Terminvorschlag. Den Entwurf oder die Vertretung beauftragen Sie danach schriftlich, mit Honorarvereinbarung.
Werktags in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr kann es drei Werktage dauern. Das steht dann in der Abwesenheitsnotiz.
Ja, wenn Sie spätestens zwei Werktage vorher Bescheid sagen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Absage.