Sprechstunde

45 Minuten, ein Anliegen, ein nächster Satz.

Das Erstgespräch klärt, ob ein Entwurf, ein Erbschein oder ein Auskunftsbrief der richtige nächste Schritt ist. Es ersetzt den Auftrag nicht.

Besprechung an einem langen Holztisch
Der Tisch in der Gartenstraße reicht für zwei Eheleute und eine Akte. Eine größere Familie wartet im Flur, nicht im Mandantengespräch der Gegenseite.

Was in den 45 Minuten vorkommt

Familienstand und Güterstand. Wer gesetzlicher Erbe wäre, wenn heute nichts geschrieben ist. Ob schon ein Testament oder ein Erbvertrag existiert. Welche Immobilie in Hamburg oder außerhalb steht. Ob jemand übergangen werden soll und wer dann den Pflichtteil hat. Am Ende ein Vorschlag: selbst schreiben, Notar, oder erst die Akte des Nachlassgerichts besorgen.

Wen Sie mitbringen

Ehepaare kommen zusammen, wenn beide ein gemeinschaftliches Testament wollen. Ein erwachsenes Kind kann draußen bleiben, solange es nicht selbst Auftraggeber ist. In einer strittigen Erbengemeinschaft sprechen wir nur mit unserer Seite. Der Miterbe, der eine andere Auffassung hat, braucht eine andere Kanzlei.

Was auf dem Tisch liegen sollte

Hilfreich

  • Vorhandene Testamente, auch widerrufene Entwürfe, mit Datum
  • Familienstand: Ehe, frühere Ehen, Kinder, Enkel
  • Grobe Liste: Wohnung, Haus, Konten, ohne Nummern
  • Ein Satz, was Ihnen wichtig ist: das Haus in der Familie, die Nichte, der Verein

Bitte nicht vorab schicken

  • Vollständige Kontoauszüge und Steuerbescheide
  • Passkopien und Gesundheitsdaten
  • Zugangsdaten zum Online-Banking
  • Eine fertige Summe für den Pflichtteil, bevor das Verzeichnis da ist

Ort und Zeit

Persönlich unter 85,Gartenstraße,Hamburg,Hamburg,20095,Germany, oder telefonisch unter +49-40-728416. Die Kanzlei ist Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:30 und Freitag von 9:00 bis 14:00 besetzt. Termine gibt es nach Vereinbarung, nicht als offene Sprechstunde im Wartezimmer.

Wer außerhalb Hamburgs wohnt, kann das erste Gespräch telefonisch führen. Grundstücke in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen bearbeiten wir, wenn der übrige Nachlass überschaubar ist. Auslandsvermögen sagen wir im Termin an, bevor wir einen Entwurf versprechen.

Danach

Wenn Sie einen Entwurf oder eine Vertretung wollen, bekommen Sie eine Honorarvereinbarung zum Lesen, nicht zum Überfliegen zwischen Tür und Angel. Die Gebühr für das Erstgespräch wird nach § 34 Absatz 2 RVG auf eine zusammenhängende Tätigkeit angerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Absagefristen stehen unter Erstattung und Absage.

Kurze Fragen, die vor dem Termin auftauchen

Was bewirkt das Formular?

Die Anfrage bittet um einen Terminvorschlag. Den Entwurf oder die Vertretung beauftragen Sie danach schriftlich, mit Honorarvereinbarung.

Wie schnell kommt eine Antwort?

Werktags in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr kann es drei Werktage dauern. Das steht dann in der Abwesenheitsnotiz.

Kann ich den Termin einmal verschieben?

Ja, wenn Sie spätestens zwei Werktage vorher Bescheid sagen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Absage.

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