Testamentberatung

Ein Entwurf, den Sie abschreiben oder zum Notar mitnehmen.

Für Erblasser in Hamburg und Umgebung, die zu Lebzeiten festlegen wollen, wer das Haus, das Konto und die einzelnen Stücke bekommt. Dr. Lena Hartwig führt das Mandat.

Steinsäulen an einem Gerichtsgebäude

Für wen

Alleinstehende mit einer Eigentumswohnung. Ehepaare, die ein Berliner Testament prüfen oder neu fassen wollen. Eltern, deren Kinder minderjährig sind oder schon eigene Familien haben. Menschen mit einem Testament aus den neunziger Jahren, das einen inzwischen verstorbenen Bruder als Ersatzerben nennt.

Weniger passend ist die Beratung, wenn bereits ein Klageverfahren zwischen denselben Personen läuft und Sie die Gegenseite sind. Dann prüfen wir die Vorbefassung, bevor ein Termin fest wird.

Was am Ende vorliegt

Ein schriftlicher Entwurf und eine Besprechung. Bei einem Einzeltestament erklärt Frau Dr. Hartwig, wie Sie den Text vollständig von Hand abschreiben und unterschreiben. Bei einem gemeinschaftlichen Testament sagt sie, ob eine Person schreiben und beide unterschreiben genügt oder ob der Notar die bessere Form ist. Die notarielle Urkunde selbst stellt der Notar her, nicht die Kanzlei.

Ablauf

  1. Anfrage und Unterlagen

    Sie nennen Familienstand, ob schon ein Testament existiert, und in groben Worten, was an Immobilien und Konten da ist. Kontonummern gehören nicht in die E-Mail. Wenn ein Testament vorliegt, bringen Sie es mit oder senden eine Abschrift per Post an die Gartenstraße.

  2. Erstgespräch, 45 Minuten

    In der Kanzlei oder telefonisch. Wir klären gesetzliche Erbfolge, Güterstand und die Personen, die einen Pflichtteil haben könnten. Am Ende steht, ob ein Entwurf beauftragt wird.

  3. Entwurf

    Bei einem klaren Einzeltestament — ein Erbe, kein Auslandsgrundstück, keine Vor- und Nacherbschaft — liegt der Entwurf oft innerhalb von drei Wochen vor. Berliner Testamente und Pflichtteilsverzichte brauchen länger, weil die Bindungswirkung Satz für Satz zu prüfen ist.

  4. Besprechung und eine Überarbeitung

    Sie lesen den Entwurf laut. Unklare Wörter werden ersetzt. Eine Überarbeitungsrunde ist im Honorar enthalten. Weitere Runden, weil sich die Familie zwischenzeitlich verändert hat, werden nach Zeit berechnet.

  5. Form

    Sie schreiben selbst ab oder buchen den Notar. Auf Wunsch formulieren wir eine kurze Notiz, welche Frage der Notar noch offen lassen sollte, zum Beispiel die Eintragung einer Testamentsvollstreckung im Grundbuch.

Umfang

Im Auftrag enthalten

  • Lesen vorhandener Testamente und Erbverträge, die Sie vorlegen
  • Entwurf mit Erbeinsetzung, Ersatzerben und benannten Vermächtnissen
  • Hinweis zur eigenhändigen Form oder zur notariellen Beurkundung
  • Eine Überarbeitung nach der Besprechung
  • Kurze Einschätzung, wer pflichtteilsberechtigt ist

Gesondert zu beauftragen

  • Beurkundung und Gebühren des Notars
  • Erbschaftsteuerliche Gestaltung durch eine Steuerkanzlei
  • Testamentsvollstreckung als dauernde Aufgabe nach dem Erbfall
  • Vertretung in einem Erbstreit oder einer Auskunftsklage
  • Grundbuchabruf und Gutachten, die Dritte schreiben

Ort, Zeit, Vorbereitung

Die Besprechung findet in der Kanzlei statt: 85,Gartenstraße,Hamburg,Hamburg,20095,Germany. Ein erstes Telefonat ist möglich, wenn Sie nicht in Hamburg wohnen; den Entwurf lesen wir trotzdem gemeinsam, notfalls in einem zweiten Telefonat. Auslandsvermögen und Gesellschaftsanteile verlängern die Bearbeitung. Minderjährige Erben und eine Anordnung der Testamentsvollstreckung besprechen wir ausdrücklich, weil die Form dann regelmäßig notariell sein muss.

Honorar

Das Erstgespräch mit Verbrauchern bleibt ohne Honorarvereinbarung bei höchstens 190 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Wird der Entwurf beauftragt, gilt eine schriftliche Honorarvereinbarung. Ein klares Einzeltestament beginnt bei 680 Euro netto, ein Berliner Testament bei 1.180 Euro netto. Was den Betrag hebt: mehrere Grundstücke, ein Unternehmen, Pflichtteilsverzichte, Wiederverheiratungsklauseln. Die ausführliche Staffel steht auf der Honorarseite.

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