Beratung

Vier Anliegen, ein Rechtsgebiet.

Testament, Nachlassabwicklung, Erbengemeinschaft und Pflichtteil. Jedes Gespräch hat einen eigenen Umfang. Die Testamentberatung ist ausführlich auf einer eigenen Seite beschrieben, die anderen drei beginnen mit einer Anfrage.

Füllfederhalter auf beschriebenem Papier

Schwerpunkt

Testamentberatung

Für Menschen, die zu Lebzeiten festlegen wollen, wer Erbe wird, wer ein Vermächtnis erhält und ob ein Testamentsvollstrecker das Haus bis zum Verkauf hält. Der Entwurf umfasst in der Regel Erbeinsetzung, Vermächtnisse und einen kurzen Hinweis zur Form. Vor- und Nacherbschaft oder ein Behindertentestament werden nur aufgenommen, wenn der Sachverhalt das trägt.

Dauer: ein klares Einzeltestament oft innerhalb von drei Wochen nach dem vollständigen Gespräch. Ort: Gartenstraße oder vorbereitendes Telefonat, die Besprechung des Entwurfs persönlich, wenn Sie in Hamburg sind.

Testamentberatung im Einzelnen

Wohnhaus mit Garten, wie es oft im Nachlass steht

Nach dem Tod

Nachlassabwicklung

Für Erben, die das Nachlassgericht, die Bank und das Haus in den ersten Monaten ordnen müssen. Markus Elling prüft, ob ein Erbschein nötig ist oder ob ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll der Bank genügt. Er benennt, welche Versicherung am Haus weiterlaufen muss und wer die Grundsteuer vorläufig zahlt.

Nicht enthalten ist die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung. Dafür benennen wir auf Wunsch eine Steuerkanzlei, beauftragen sie aber nicht in Ihrem Namen.

Nachlassabwicklung anfragen

Geschwister sitzen beieinander und sprechen

Mehrere Erben

Erbengemeinschaft

Für Miterben, die ein Grundstück, ein Konto oder ein Unternehmen zusammen halten und sich über Nutzung, Verkauf oder Abfindung einigen wollen. Wir vertreten eine Seite. Der andere Miterbe braucht eine eigene Beratung, auch wenn alle Geschwister denselben Nachnamen tragen.

Typischer Ausgang: ein Auseinandersetzungsvertrag mit Kaufpreis, Nutzungsentschädigung und einem Termin für die Übergabe der Schlüssel. Wenn keine Einigung in Sicht ist, sagen wir, welche Klage in Betracht kommt, und übernehmen sie nur nach gesondertem Auftrag.

Erbengemeinschaft anfragen

Aufgeschlagene Bücher auf einem Tisch

Enterbte und zu kurz gekommene

Pflichtteil

Für Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern, die im Testament übergangen oder auf ein kleines Vermächtnis gesetzt wurden. Sophie Kranz erklärt die Quote anhand der gesetzlichen Erbfolge und des Güterstands. Danach geht das Auskunftsverlangen an die Erben, nicht eine aus der Luft gegriffene Summe.

Die Verjährung läuft in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung. Wer uns erst im letzten Monat dieser Frist schreibt, bekommt einen engen Zeitplan und eine klare Aussage, was in der Frist noch seriös zu schaffen ist.

Pflichtteil anfragen

Unsicher, welches Gespräch passt

Wählen Sie im Formular „Erstgespräch, Anliegen noch offen“. Wir sortieren vor dem Termin, ob Testament, Nachlass oder Pflichtteil der richtige Einstieg ist.

Erstgespräch anfragen