Mandate

Was Mandanten hinterher gesagt haben.

Keine Sterne, keine Sammlung von Ein-Satz-Lobes. Vier Vorgänge aus den Jahren 2024 und 2025, mit dem Punkt, der hängen geblieben ist.

Nach dem Tod meines Mannes lag sein Einzeltestament von 2004 im Schließfach. Ich wollte die Enkel mit dem Klavier und einem Geldbetrag bedenken und fürchtete, seine Verfügung binde mich noch. Frau Dr. Hartwig hat den Text Satz für Satz gelesen. Sein Testament war mit dem Erbfall erledigt. Mein neues habe ich danach von Hand abgeschrieben. In der ersten Fassung stand „Nachlassgegenstände“. Das Wort wollte ich meiner Tochter nicht vorlesen. Im zweiten Entwurf steht, wer das Klavier bekommt und dass das Gartenhaus an die Nichte geht, ohne dass sie Erbin wird.

Ingrid S., Winterhude · Einzeltestament, Frühjahr 2025

Wir hatten 2011 ein Berliner Testament aus einem Vordruck abgeschrieben. Die Pflichtteilsstrafklausel nannte unseren gemeinsamen Sohn, nicht die Tochter aus der ersten Ehe meines Mannes. Das wäre beim ersten Todesfall schiefgegangen. Der neue Entwurf unterscheidet die beiden. Den Notar haben wir selbst beauftragt. Eine Rückfrage von dort hat einen extra Anruf gekostet, weil die Kanzlei beim Beurkundungstermin, wie abgesprochen, nicht dabei war.

Ehepaar Lindner, Altona · Berliner Testament, Herbst 2024

Meine Mutter hat mir 8.000 Euro als Vermächtnis ausgesetzt und meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Sophie Kranz hat erklärt, dass das Vermächtnis den Pflichtteil nicht ersetzt. Den ersten Brief an meine Schwester fand ich zu scharf, wir sehen uns an Weihnachten. Die zweite Fassung war kürzer. Das Nachlassverzeichnis zum Haus kam trotzdem erst nach dem Notartermin, nicht mit der ersten Antwort.

Torben M., Harburg · Pflichtteil, Sommer 2025

Ich hatte das Testament meines Vaters von 1998 für eindeutig gehalten, bis die Nichte nach dem Gartenhaus fragte. Im Text stand sie nicht. Helga, meine Mutter, wollte das nachholen, ohne das Haus zu zerlegen. Die zweite Fassung lässt sich vorlesen. Die erste war eine Seite zu dicht, das habe ich im Termin gesagt, und es wurde geändert, nicht verteidigt.

Anke R., Eimsbüttel · Vermächtnis, 2025
Aufgeschlagenes Buch auf einem Lesetisch

Ausführlicher

Haus in Bergedorf, drei Geschwister

Die Mutter starb 2025. Ein handschriftliches Testament von 2009 setzte die drei Kinder zu gleichen Teilen ein. Einer wohnte im Haus, die beiden anderen wollten verkaufen oder ausgezahlt werden. Banken und Hausverwaltung schrieben alle drei an. Markus Elling vertrat die Schwester, die ausgezogen war und eine Zahl brauchte, keine Teilungsversteigerung.

Zuerst das Nutzungsverhältnis: wer welche Lasten seit dem Tod trägt, wer die Wohnungen im Dachgeschoss nicht einfach weitervermieten darf. Dann ein Gutachter für das Haus. Der Auseinandersetzungsentwurf nannte Kaufpreis, einen Termin für die Schlüssel und den Verzicht auf weitere Pflichtteilsansprüche unter den Geschwistern, soweit das Testament das zuließ.

Die Schwester sagt heute, der Vertrag sei so geschrieben gewesen, dass die finanzierende Bank ihn lesen konnte. Die sechs Wochen auf den Gutachter hatten sie nicht eingeplant. Ein zweiter Name stand nicht auf der ersten Liste. Das hätte früher auf dem Tisch liegen sollen, und Herr Elling hat das in der Nachbesprechung so stehen lassen.

Ein kurzes Telefonmandat

Herr Pauli aus Barmbek rief an, weil die Sparkasse einen Erbschein verlangte, obwohl ein notarielles Testament von 2018 im Umschlag des Nachlassgerichts lag. Es fehlte das Eröffnungsprotokoll, nicht der Erbschein. Der Anruf hat eine halbe Stunde gedauert, die Niederschrift an die Bank zwei Seiten. Er war erleichtert und gleichzeitig ungehalten, dass niemand bei der Bank den Unterschied vorher gesagt hatte. Den Unmut haben wir nicht der Bank ausgeredet. Wir haben nur das Protokoll angefordert und die Kopie weitergeleitet.

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