Honorar

Was ein Gespräch und ein Entwurf kosten.

Keine drei Pakete, sondern die Grundlage, nach der wir rechnen: Gesetz, wenn nichts vereinbart ist, und eine schriftliche Honorarvereinbarung, sobald ein Entwurf oder eine längere Vertretung beginnt.

Gegenstand Grundlage Orientierung
Erstes Beratungsgespräch, 45 Minuten § 34 RVG, Auftraggeber ist Verbraucher, keine Honorarvereinbarung höchstens 190 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer
Weiteres Beratungsgespräch Schriftliche Honorarvereinbarung 220 Euro netto je Stunde, angefangene Viertelstunden
Einzeltestament, klarer Sachverhalt Honorarvereinbarung nach dem Erstgespräch ab 680 Euro netto
Berliner Testament oder Erbvertrag-Entwurf Honorarvereinbarung ab 1.180 Euro netto
Nachlassabwicklung, Erbschein RVG nach Gegenstandswert oder Honorarvereinbarung Angebot, sobald Wert und Unterlagen da sind
Erbauseinandersetzung Honorarvereinbarung, im Streit RVG Angebot nach Zahl der Miterben und Grundstücken
Pflichtteil, Auskunft und Forderung Erstgespräch, danach Angebot abhängig vom Verzeichnis und davon, ob geklagt wird

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechnung.

Stapel gebundener Bücher auf einem Tisch
Der Gegenstandswert eines Hauses in Bergedorf und einer Wohnung in Altona führt zu unterschiedlichen RVG-Gebühren, auch wenn beide Mandate gleich lang dauern.

Was den Betrag hebt

  • Mehr als ein Grundstück oder ein Grundstück außerhalb Hamburgs
  • Gesellschaftsanteile oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen
  • Kinder aus mehreren Beziehungen, die unterschiedlich bedacht werden sollen
  • Pflichtteilsverzicht, der notariell werden muss
  • Ein schon anhängiger Streit, in dem Fristen laufen

Was nie in unserer Rechnung steht

Notargebühren, Gerichtskosten des Nachlassgerichts, Sachverständige für den Grundstückswert, Grundbuchauszüge, die das Grundbuchamt selbst berechnet. Diese Rechnungen kommen von den Stellen, die die Leistung erbringen. Wenn wir einen Auszug für Sie anfordern, legen wir die Auslage offen und ziehen sie nicht als eigenes Honorar ein.

Absage, Anzahlung und Erstattung stehen auf der Seite Erstattung und Absage.

Honorar im Erstgespräch klären